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SERVICE

Eine unverbindliche Anfrage kann telefonisch, gerne auch per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch zur Erlangung einer rechtlichen Einschätzung richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und werden Ihnen bei

der Anfrage mitgeteilt. In der Beratung sprechen wir dann offen darüber, welche zusätzlichen Kosten bei einer weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung auf Sie zukommen können.

 

Unsere Tätigkeit ist konsequent an Ihren Anforderungen ausgerichtet. Hierzu zählen wir eine verständliche Sprache, transparente Beratungsabläufe, zügige Bearbeitung und eine klare Preisgestaltung.

Aufnahmebogen

Vollmacht

PKH-Erklärung

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