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Wer das Ziel kennt, kann
entscheiden.
Wer entscheidet, findet Ruhe.
Wer Ruhe findet, ist sicher.
Wer sicher ist, kann überlegen.
Wer überlegt, kann verbessern.
Konfuzius
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte Dirk Beckmann und
Heiner Wiewer arbeiten seit
1992 zusammen. Seit 2009 besteht eine Kooperationsgemeinschaft. Von Beginn an haben wir uns auf wenige Rechtsgebiete beschränkt, in denen wir im Verlauf von über 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit erhebliche Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben.
Rechtsanwalt Beckmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Heiner Wiewer ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus hat er zusätzlich den Fachanwaltslehrgang für den Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert.
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